14. Mär 2019
Schürmatt Input

Alle haben das Recht auf Aufklärung

Die Vereinten Nationen haben in der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgelegt, dass Menschen mit Beeinträchtigung die gleichen Rechte haben wie alle Menschen. Im Art. 23 steht unter anderem geschrieben, dass alle Menschen mit Behinderungen das Recht auf Aufklärung über Fortpflanzung und Familienplanung sowie auf Zugang der notwendigen Mittel zur Ausübung dieser Rechte haben. Dies stärkt die Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigung in sexuellen Fragen.

N. B. ist ein junger Mann mit einer schweren spastischen Zerebralparese. Er kommuniziert über einen Sprachcomputer, den er mit den Augen steuert. In seiner Freizeit hört er gerne Rap-Musik. Sein Lieblingsrapper ist Bushido. N. schreibt auch Texte auf dem Sprachcomputer.

Wichtige Beratung

Er wurde bezüglich seiner Bedürfnisse bei der Fachstelle für Sexuelle Gesundheit Seges in Aarau beraten. Die Fachstelle ist darauf spezialisiert, Menschen mit Beeinträchtigungen an Themen rund um die Sexualität heranzuführen. Die Beratung fand er gut, sie hat ihm etwas gebracht.

Klare Vorstellung

Zusätzlich hat N. sich bei der Partnervermittlung «Schatzkiste Argovia» angemeldet. Wenn er wünschen darf, sucht er eine grosse blonde Frau mit langen Haaren. Er möchte mit ihr eine normale Beziehung führen, Filme schauen und zu Konzerten gehen. Sie sollte auch Rap-Musik hören. Er würde für sie auch einen Rap schreiben.

Besonderes Bedürfnis

Solche Auseinandersetzungen mit dem Thema Sexualität sind nur dank spezifischen Angeboten möglich. Deshalb fördert die Stiftung Schürmatt diese Angebote gezielt. So leistet sie ihren Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK zu leisten und zur individuellen Entfaltung von Klientinnen und Klienten. Eben auch in Fragen rund um die Sexualität.

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