Die Stiftung Schürmatt bietet Männer und Frauen, die bei der Arbeitslosenversicherung nicht leistungsberechtigt sind, eine Anstellung im Teillohn an. Im Zentrum unseres Engagements stehen der Aufbau und der Erhalt einer Tagesstruktur, die soziale Integration und das Einhalten verbindlicher Vereinbarungen. Die angestrebte Integration in ein berufliches Umfeld schafft Selbstsicherheit, Selbständigkeit und schliesslich Lebensqualität.
Bei einer Teillohnanstellung können Männer und Frauen unter fachlicher Anleitung und Begleitung verschiedene handwerkliche und dienstleistungsorientierte Arbeiten übernehmen. Ziel ist dabei, den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und damit die gesellschaftliche Integration zu schaffen. Das individuelle Programm richtet sich nach Leistungsfähigkeit, Regelmässigkeit und Arbeitspensum. Die Arbeitnehmenden erhalten einen Arbeitsvertrag mit leistungsabhängigem Lohn. Beim kurzfristigen Stellenantritt im ersten Arbeitsmarkt besteht keine Kündigungsfrist.
Viele Partner profitieren gemeinsam von diesem Integrationsprogramm. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Teillohn, Industrie und Gewerbe sowie die Sozialbehörden erhalten durch die Massnahmen einen Mehrwert, welcher auch der Allgemeinheit zugute kommt.
Arbeitnehmende im Teillohn können in der Stiftung Schürmatt in folgenden Einsatzbereichen beschäftigt sein:
Für eine Anstellung im Teillohn bei der Stiftung Schürmatt müssen Bewerberinnen und Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für Platzanfragen:
Tamara Schmid
Leiterin Arbeit + Ausbildung
Stiftung Schürmatt
Schürmattstrasse 589
5732 Zetzwil
062 767 07 69
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