Sie haben eine Stelle bei uns gesehen, die perfekt zu Ihnen passt? Nun fragen Sie sich, wie der Bewerbungsprozess abläuft und was für uns wichtig ist? Gerne beantworten wir Ihnen hier die wichtigsten Fragen dazu.
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Bei einer Anstellung benötigen wir Ihre beiden aktuellen Strafregisterauszüge. (Privatauszug und Sonderprivatauszug). Wieso? Das ist bei der Arbeit mit Menschen mit einer Beeinträchtigung Pflicht und aus Solidarität verlangen wir dies auch von Bewerbern in anderen Funktionen (z. B. Administration).
Falls es Sie interessiert. Hier mehr zum Hintergrund, weshalb Strafregisterauszüge angefordert werden:
Das Parlament hatte am 16. März 2018 die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung der Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" verabschiedet. Die neuen Gesetzesbestimmungen orientieren sich eng am Wortlaut der neuen Verfassungsbestimmung. Demnach muss das Gericht bei Verurteilungen von Erwachsenen wegen Sexualdelikten an Minderjährigen und anderen besonders schützenswerten Personen grundsätzlich zwingend ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen – und zwar unabhängig von der Höhe der Strafe. Besonders schützenswert sind Personen, die namentlich aufgrund des Alters oder einer Krankheit hilfsbedürftig sind sowie Personen, die vom Täter abhängig, zum Widerstand unfähig oder urteilsunfähig sind.
Zudem haben die Branchenverbände die Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen unterzeichnet. Darin wird in Punkt 5 gefordert, bei der Personalauswahl gründlich und achtsam vorzugehen. Dazu zählt die Einforderung der Strafregisterauszüge als Anstellungsvoraussetzung für Mitarbeitende in Organisationen wie der Stiftung Schürmatt.
Für das Rekrutierungsverfahren für Führungskräfte werden zwei zusätzliche Instrumente eingesetzt: Die Master Personal Analysis (MPA) und eine Selbstbeurteilung. Sie ergänzen das Verfahren für den Anstellungsentscheid mit wichtigen Zusatzinformationen.
Sie haben weitere Fragen zum Bewerbungsprozess? Dann melden Sie sich bei uns.
Irene Brem
Leiterin HR-Services
Stiftung Schürmatt
Schürmattstrasse 589
5732 Zetzwil
062 767 07 20
irene.brem@schuermatt.ch